Weg in die Behandlung und Behandlungsablauf
Für die Kontaktaufnahme mit einem Psychotherapeuten sowie die Klärung oder den Beginn einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung benötigen Sie/Ihr Kind keine ärztliche Empfehlung oder Überweisung.
Im Kontakt mit Ihnen – telefonisch oder via Mail – kann ich aufgrund Ihrer beschriebenen Symptome entscheiden ob die Vereinbarung eines Erstgesprächs in meiner Praxis sinnvoll ist.
Probatorische Sitzungen
Im Erstgespräch und den weiteren probatorischen Sitzungen können wir parallel zur diagnostischen Abklärung herausfinden, ob Sie den Therapieprozess mit mir beginnen wollen.
Ihre private Krankenversicherung und/oder die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für bis zu 5 probatorische Sitzungen pro Praxis.
Beantragung einer Psychotherapie beim Kostenträger
Sollte ich bei Ihnen/Ihrem Kind eine behandlungsbedürftige Diagnose stellen und wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können, werde ich für Sie/für Ihr Kind einen Antrag beim jeweiligen Kostenträger (Private Krankenversicherung und/oder Beihilfe) stellen.
Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie vom zuständigen Kostenträger.
Der Antrag wird durch einen Konsiliarbericht vom Hausarzt oder Kinderarzt ergänzt. In diesem wird bescheinigt, dass bei Ihnen/Ihrem Kind keine körperlichen Erkrankungen vorliegen, die gegen den Beginn einer Psychotherapie sprechen.
Behandlungsbeginn und -Dauer
Sobald Ihr Kostenträger den Therapieantrag bewilligt hat, kann die Psychotherapie beginnen.
Die einzelnen Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden - abhängig von Dynamik und Intensität der Symptome sowie Ihrer jeweiligen Lebenssituation/der Lebenssituation Ihres Kindes ein- bis zweimal pro Woche statt.
Im Rahmen einer Kurzzeittherapie beträgt die Anzahl der Sitzungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zu 24 Sitzungen. Bei einer Langzeittherapie werden bis zu 150 Sitzungen für Kinder sowie höchstens 180 Sitzungen für Jugendliche und junge Erwachsene bewilligt.
Vorzeitige Beendigung einer laufenden Psychotherapie
Eine von der Versicherung oder der Beihilfe bewilligte Psychotherapie kann jederzeit von Ihnen oder auch von mir beendet werden. Ab der ausgesprochenen Kündigung sollten drei letzte Sitzungstermine stattfinden. Diese Sitzungen dienen der Verabschiedung und Lösung aus der therapeutischen Beziehung.
Kosten
Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für die Behandlung durch eine(n) Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in, insofern der Therapieantrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres der Patientin/des Patienten bewilligt wird. Je nach Tarif übernimmt Ihr Versicherungsträger die Kosten für psychotherapeutische Leistungen im vollen Umfang oder auch nur anteilig. Bitte fordern Sie daher die Antragsunterlagen für eine Kostenübernahme noch während der Phase der probatorischen Sitzungen an, damit Sie – ggf. mit meiner Unterstützung – die Modalitäten für die Erstattung der Kosten prüfen können.
Selbstzahler*innen
Die Kosten für therapeutische Sitzungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Alterseinschränkungen berechne ich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ausfallhonorar
Bei kurzfristigen Absagen Ihrerseits muss ich Ihnen die Kosten für die gebuchte Sitzung – unabhängig vom jeweiligen Hintergrund – privat in Rechnung stellen, wenn die Absage nicht 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins erfolgt.