Weg in die Behandlung und Behandlungsablauf
Für die Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis sowie die Klärung oder den Beginn einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung benötigen Sie/Ihr Kind keine ärztliche Empfehlung oder Überweisung.
Im Kontakt mit Ihnen – telefonisch oder via Mail – kann ich aufgrund Ihrer beschriebenen Symptome entscheiden ob die Vereinbarung eines Erstgesprächs in meiner Praxis sinnvoll ist.
Sprechstunden und Probatorische Sitzungen
Im Erstgespräch sowie möglichen nachfolgenden Sitzungen können wir parallel zur diagnostischen Abklärung herausfinden, ob eine Psychotherapie indiziert ist, und ob wir uns einen gemeinsamen Therapieprozess, eine gemeinsame therapeutische Zusammenarbeit vorstellen können.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten für 5 Sprechstunden und 6 probatorische Sitzungen – die Beihilfe sowie die privaten Versicherungen in der Regel 5 probatorische Sitzungen.
Diese ersten Sitzungen können Sie parallel in verschiedenen psychotherapeutischen Praxen durchführen, um eine gut Passung für sich/für Ihr Kind zu finden.
Die Sitzungsdauer beträgt jeweils 50 Minuten.
Beantragung einer Psychotherapie beim Kostenträger
Sollte ich bei Ihnen/Ihrem Kind eine behandlungsbedürftige Diagnose stellen, und wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können, werde ich für Sie/für Ihr Kind einen Antrag beim jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Private Krankenversicherung und/oder Beihilfe) stellen.
Die notwendigen Antragsformulare für die privaten Kostenträger werden dabei von Ihnen bei den entsprechenden Stellen angefordert.
Der Antrag wird durch einen Konsiliarbericht vom Hausarzt oder Kinderarzt ergänzt. In diesem wird bescheinigt, dass bei Ihnen/Ihrem Kind keine körperlichen Erkrankungen vorliegen, die gegen den Beginn einer Psychotherapie sprechen. Den Vordruck hierfür erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt von mir oder zusammen mit den Antragsunterlagen Ihrer Privatversicherung/Ihrer Beihilfestelle.
Behandlungsbeginn und -Dauer
Sobald Ihr Kostenträger den Therapieantrag bewilligt hat, kann die Psychotherapie beginnen.
Die einzelnen Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden – abhängig von Dynamik und Intensität der Symptome sowie Ihrer jeweiligen Lebenssituation/der Lebenssituation Ihres Kindes – ein- bis zweimal pro Woche statt.
Um einen reibungslosen Ablauf, den Schutz der Patient*innen und deren Familien sowie kurze Pausen für mich zwischen den Behandlungsterminen gewährleisten zu können, erfolgt der Einlass in die Praxis sowie der Beginn der Sitzungen stets zur vollen Stunde.
Vorzeitige Beendigung einer laufenden Psychotherapie
Eine von den Kostenträgern bewilligte Psychotherapie kann jederzeit von Ihnen oder auch von mir beendet werden. Ab der ausgesprochenen Kündigung sollten drei letzte Sitzungstermine stattfinden. Diese Sitzungen dienen der Verabschiedung und Lösung aus der therapeutischen Beziehung.
Kosten
Die Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen) übernehmen die Kosten für die Behandlung durch eine(n) Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in, insofern der Therapieantrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres der Patientin/des Patienten bewilligt wird. Je nach Tarif übernehmen die Privatversicherung und die Beihilfe die Kosten für psychotherapeutische Leistungen im vollen Umfang oder auch nur anteilig. Bitte fordern Sie daher die Antragsunterlagen für eine Kostenübernahme noch während der Phase der probatorischen Sitzungen an, damit Sie – ggf. mit meiner Unterstützung – die Modalitäten für die Erstattung der Kosten prüfen können.
Selbstzahler*innen
Die Kosten für therapeutische Sitzungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Alterseinschränkungen berechne ich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ausfallhonorar
Bei kurzfristigen Absagen Ihrerseits muss ich Ihnen die Kosten für die gebuchte Sitzung – unabhängig vom jeweiligen Hintergrund – privat in Rechnung stellen, wenn die Absage nicht 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins erfolgt.